Dauergrabpflege
Schöne Gräber für Jahrzehnte - Dauergrabpflege
Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer persönlichen Behinderung: Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Im Dauergrabpflege-Vertrag werden über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer eine regelmäßige, garantierte, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen vereinbart.
Das Leistungsangebot im einzelnen:
Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende friedhofsgärtnerische Leistungen:
- gärtnerische Anlage der Grabstätte
- laufende gärtnerische Betreuung (vom Sauberhalten der Grabfläche
- dem Gießen bis hin zum Schneiden von Gehölzen)
- jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
- Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag
- frische Blumen und Gebinde zu besonderen Gedenktagen
- das Decken des Grabes mit Tannengrün, soweit dies ortsüblich ist
- Erneuerungen nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen
- Erneuerungen der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen
Die vertraglichen Sicherheiten:
Der treuhänderisch garantierte Dauergrabpflege-Vertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den friedhofsgärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluß geleistet wird. Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie für unvorhersehbare Leistungen verwendet.
Der mit der Grabpflege beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätte wird durch die Rheinische Treuhandstelle gewährleistet.
Wenn Sie mehr wissen wollen...
fragen Sie uns oder die Rheinische Treuhandstelle.